Änderungen in den Bio Suisse Richtlinien ab 01.01.2020

Auch im nächsten Jahr gibt es diverse Neuerungen in den Richtlinien von Bio Suisse. Zwei wichtige Änderungen betreffen den stärker eingeschränkten Zukauf von konventionellen Tieren und konventionellem Stroh.

Tierzukauf
Der Zukauf von nichtbiologischen Tieren bei den Wiederkäuern wurde geprüft und die Richtlinie überarbeitet. Mit der Anpassung sollen die Biozucht sowie die Aufzucht und Remontierung von Biotieren auf Biobetrieben gefördert werden.
Waren Biotiere nicht verfügbar, durften bisher zur Ergänzung der natürlichen Vergrösserung oder Erneuerung des Bestandes eine bestimmte Anzahl an weiblichen Jungtieren von nichtbiologischen Betrieben zugekauft werden. Bei den Rindern waren das jährlich bis zu 10 Prozent, bei Kleinwiederkäuern bis zu 20 Prozent des Bestandes an ausgewachsenen Tieren. Bei den Hauptrassen hat sich die Verfügbarkeit weiblicher Zuchttiere durch den wachsenden Biomarkt vergrössert. Deshalb wird der vereinfachte Zukauf nichtbiologischer weiblicher Jungtiere eingeschränkt. Neu dürfen diese nur noch auf Gesuch hin unter bestimmten Voraussetzungen von Nichtbiobetrieben zugekauft werden.

Verfügbarkeit von Biostroh wird derzeit geprüft
Der Einsatz von nichtbiologischem Stroh kann problematisch sein. Aus diesem Grund dürfen Geflügel- und Schweinehalter ab nächstem Jahr nur noch Biostroh einsetzen. Bei den anderen Tierkategorien wird die Verfügbarkeit von Biostroh derzeit geprüft.
Bei den Legehennen gibt es zwei weitere Änderungen. Zum Zweck der Weideregeneration dürfen die Öffnungen des Schlechtwetterauslaufs zur Weide um maximal die Hälfte reduziert werden. Die Anzahl Strukturen auf der Weide wird an die Anzahl Hühner gekoppelt. Dies erlaubt eine einfachere optische Kontrolle.

Weitere Richtlinienanpassungen unter Inkraftsetzungen (Webseite Bio Suisse)