Gesättigter Biofuttermittelmarkt
Das inländische Angebot an Biofuttergetreide ist in den letzten Jahren aufgrund zusätzlicher Betriebe und Ackerflächen, vor allem aus der Westschweiz, gestiegen. 2018 wurden die Erntemengen bei allen Getreidearten zum Teil massiv gesteigert. Bei Gerste, Hafer und Triticale zeichnet sich eine Vollversorgung ab. An der Richtpreisrunde für Biofutter einigten sich Produzenten und Verarbeiter auf eine Anpassung der Richtpreise für Knospe-Futtergetreide und beschlossen:
- Vermarktungssperre für Knospe-Importware Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen ab dem 15. Juli 2019
- eingeschränkte Vermarktung von inländischer Umstellware bei Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen ab Ernte 2019
- Rückbehalt auf den Richtpreis
Die Höhe des Rückbehalts resultiert aus der Differenz zwischen konventionellem Preis und Bio-Richtpreis. Der Betrag wird bei einer Überversorgung zur Deklassierung verwendet. Findet keine Deklassierung statt, wird auch Umstellware mit dem vollen Richtpreis vergütet.
Förderung von Lupine und Futtersoja
Der Anbau von Körnerleguminosen wurde bis anhin von Bio Suisse mit Förderbeiträgen unterstützt. Mit der Richtlinienverschärfung in der Wiederkäuerfütterung ab 2020 wird der Einsatz der Körnerleguminosen wichtiger. Deswegen hat die Branche entschieden, die Körnerleguminosen weiterhin zu fördern, allerdings nur noch für die gesuchten Lupinen und das Futtersoja. Diese werden neu mit 35 CHF/dt statt 20 CHF/dt gefördert. Bei Eiweisserbsen und Ackerbohnen werden grosse Mengen erwartet, deshalb gibt es für diese Körnerleguminosen keine Förderung mehr.
Auf sämtlichem Inland-Futtergetreide wird ein Rückbehalt von 1 CHF/100 kg vom Richtpreis abgezogen. Der Rückbehalt ist zweckgebunden und dient der Produktionsförderung der inländischen Körnerleguminosen. Der Rückbehalt wird von den Sammelstellen eingezogen. Im Gegenzug wird dafür die Importabschöpfung auf dem Futtergetreide von 4 CHF/t gestrichen.
Ab Ernte 2019 übergibt Bio Suisse das Inkasso ihrer produktgebundenen Branchenbeiträge an swiss granum. Die Beiträge werden gesamthaft bei den Erstübernehmern erhoben und anschliessend von swiss granum zwischen den begünstigten Organisationen verteilt.